Bau- und Architektenrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Spezialisierung sind Fragestellungen aus dem Bau- und Architektenrecht.
Die Fragestellungen, die im Rahmen der Planung, Beauftragung, Durchführung und Abwicklung eines Bauvorhabens auftreten stellen selbst erfahrene Unternehmer vor große Herausforderungen. Wir stehen hierbei gerne beratend zur Seite oder vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren. Zu unseren zufriedenen Mandanten gehören sowohl Bauträger, als auch Handwerksbetriebe und Bauherren oder sanierende Immobilieneigentümer und Architekturbüros.
Die zwei wesentlichsten Faktoren eines jeden Bauvorhabens sind die Kosten und der Faktor Zeit. Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, ohne diese beiden Faktoren aus dem Blick zu verlieren.
Im Rahmen von Bauvorhaben geht es meist darum, die fachgerechte Herstellung des Werkes zu erreichen oder Sie als Unternehmer vor einer unberechtigten Inanspruchnahme zu bewahren. Und selbst wenn es darum geht, Ihre Werklohnforderung für Sie geltend zu machen, ist es wichtig, über den erforderlichen baurechtlichen Hintergrund zu verfügen. Denn nur dann lassen sich Einwendungen gegen Ihre Forderung fundiert bewerten und beantworten. Sie können uns also auch gerne mit Ihrem Forderungsinkasso beauftragen – wir titulieren und vollstrecken Ihre Forderungen, ohne auf Partner oder sonstige Dritte zurückgreifen zu müssen.