Neue Heizkostenverordnung birgt neue Herausforderungen

Für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren / Bauträger birgt die neue Heizkostenverordnung neue Herausforderungen – für deren Einhaltung bei Bestandsimmobilien auch die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aktiv Lösungen anbieten muss.

Die längst überfällige nationale Umsetzung europäischer Vorgaben (aus 2019) wurde in einem gefühlten „Hau-Ruck-Verfahren“ Mitte des Jahres 2021 zum 01. Dezember 2021 bereits in Kraft gesetzt.

Damit gibt es schon in diesem Jahr neue Aufgaben für Vermieter: Insbesondere Informationspflichten für monatliche Mitteilungen an Mieter, bei bestehender fernablesbarer Zählerinstallation.

Darüber hinaus haben sich Bauherren und Bauträger – und auch sanierende Eigentümer – Gedanken über die Auswahl der Ablesegeräte zu machen. Denn die Installation fernablesbarer Geräte wurde unmittelbar geltende Mindestanforderung. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen genügt aber nur noch für eine Übergangszeit bis 2031 (also für nur 9 Jahre) den neuen Anforderungen. Dann sind diese (nur) fernablesbaren Ablesegeräte wieder auszutauschen. Interopetabilität und Smartmetergateway-Anbindung sind die Eigenschaften, welche die (spätesten 2031 nachzurüstenden) Geräte erfüllen müssen.

Achten Sie also schon heute bei Angeboten Ihres Ableseunternehmens, Ihrer Installationsbetriebe und den Plänen Ihrer Hausverwaltung darauf, dass zukunftsfähige Technologien verbaut werden.
Dies ist nicht nur eine Frage der Vermeidung unnötiger Ausgaben, sondern auch eine Frage der immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeit von Investitionen in/an Immobilien.

Achten Sie bei Verträgen mit Ableseunternehmen ergänzend auch auf die Erfüllung der neuen monatlichen Informationspflicht gegenüber Mietern und lassen Sie sich die Lösungen hierzu vorstellen sowie deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der HeizKV bestätigen.

Haben Sie Fragen dazu – sprechen Sie uns gerne an!