Miet- und Wohneigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird von den meisten Rechtsanwaltskanzleien mit abgedeckt und angeboten. Wir sind aber überzeugt, dass das eigene „Dach über dem Kopf“ oder die sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge eine spezialisierte Beratung erfordert. Idealerweise dürfen wir Sie bereits vor dem Erwerb Ihrer Immobilie beraten, um Ihr Vorhaben von Beginn an solide aufzubauen.

Auf Grund der Spezialisierung und Fokussierung unserer gesamten Kanzlei auf immobilienrechtliche Belange, haben alle für Sie tätigen Rechtsanwält:Innen entweder den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ bereits verliehen bekommen oder aber mindestens bereits die vertieften theoretischen Kenntnisse durch zusätzliche Prüfungen nachgewiesen. Daher können Sie sicher sein: Bei uns werden Sie stets von fachkundigen und in diesem Bereich spezialisierten Anwält:Innen beraten.

Wir haben uns nicht auf die Vertretung entweder der Mieter- oder der Vermieterseite beschränkt – denn wir sind überzeugt, dass wir Ihre Interessen nur dann bestens vertreten können, wenn wir die Belange beider Seiten selbst kennen und bereits erfolgreich vertreten haben.

Typische mietrechtliche Fragestellungen, wie wir sie laufend begleiten dürfen sind Kündigungssachverhalte, Mieterhöhungen oder sonstige Auseinandersetzungen im laufenden oder beendeten Mietverhältnis.

Auf Grund unserer weiteren Spezialisierung auf baurechtliche Sachverhalte sind wir natürlich auch gerne bereit, Sie bei hieraus resultierenden mietrechtlichen Fragen – einer Modernisierungsmieterhöhung, der Verwertungskündigung oder der Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrechten hieraus – zu beraten.

Selbstverständlich gehören auch klassische säumige Mieter zu den Problemen, bei welchen wir Sie gerne unterstützen. Wir übernehmen dabei dann nicht nur das Forderungsinkasso, bei welchem wir Ihre Ansprüche titulieren und vollstrecken. Wir können dieses Verhalten des Mieters auch mit entsprechenden Abmahnungen – sofern Sie dies wünschen – versuchen abzustellen und, sollte dies nicht gelingen, das Mietverhältnis dann beenden.

Das Wohnungseigentumseigentumsrecht ist – trotz seiner enormen Tragweite – selbst bei Wohnungseigentümern nur selten im Bewusstsein angelangt. Der Erwerb einer Eigentumswohnung führt automatisch zur Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, womit entsprechende Rechte und auch Pflichten verbunden sind.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer haben oder mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums unzufrieden sein, sprechen Sie uns gerne an. Auch die Umsetzung von Baumaßnahmen in bzw. an Ihrer Wohnung ist in einer Eigentümergemeinschaft nicht ohne Weiteres möglich. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Genehmigungen Sie benötigen und unterstützen Sie dabei, diese zu erhalten.

Das Hauptaugenmerk unserer Beratung, dies werden Sie bereits in der ersten Besprechung mit uns feststellen, liegt darauf, eine Lösung zu finden. Das Ziel wird stets sein, mit Ihnen gemeinsam einen sicheren Weg in Richtung Ihres Ziels einzuschlagen.

Sie können uns also gern ansprechen und sich auch in unserem News-Bereich über aktuelle Themen oder einzelne Fragestellungen informieren.

Fordern Sie uns heraus – wir freuen uns darauf.