Maklerrecht

Ein interessantes, weil maßgeblich durch die Rechtsprechung mit geprägtes, Rechtsgebiet ist das Maklerrecht. Wir befassen uns mit Fragen des Maklerrechts sowohl in der Beratung von Maklern, als auch in der Beratung von Auftraggebern. Grund hierfür ist schlicht, dass nur die Kenntnis der Beweggründe beider Seiten ein vollständiges Bild ergeben kann.

Darüber hinaus befassen wir uns vertieft mit den maklerrechtlichen Fragestellungen auf Grund unserer Kooperation mit Ausbildungsbetrieben und Fortbildungseinrichtungen. So haben wir beispielsweise gemeinsam mit einem Makler mit langjähriger Berufserfahrung, in Kooperation mit der AKADEMIE Herkert und der DEKRA einen Kurs zur Ausbildung von Immobilienmaklern entwickelt, in dessen Anschluss die Teilnehmer die Prüfung zum DEKRA-zertifizierten Immobilienmakler ablegen können.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Immobilienmakler an. Auf diese Weise ist für Sie gewährleistet, dass wir stets aktuell über neue Rechtsprechung, und gesetzesvorhaben informiert sind und wir uns damit nicht erst in Ihrem Mandat damit befassen.

Die maklerrechtlichen Fragestellungen beginnen dabei in nahezu allen Fällen bei Fragen nach der Provisionszahlungspflicht bzw. der Pflicht zur Rückerstattung einer bereits bezahlten Provision. Dabei sind die Kenntnisse der Rechtsprechung zur Kongruenz der Geschäfte und zur Identität der jeweiligen Vertragsparteien unerlässlich – denn nicht selten sind die Feinheiten der Fallgestaltung entscheidend.

Nur in wenigen Ausnahmefällen liegen den Verfahren originäre Schadensersatzansprüche zu Grunde. Doch auch wenn derartige Ansprüche zu Grunde liegen und nicht der Verkäufer in Anspruch genommen wird, sind wir auf Grund unserer Tätigkeit im Baurecht (und der daraus resultierenden Befassung mit Bauschäden/Baumängeln) bestens aufgestellt, um Sie lösungsorientiert zu beraten.