Logistikrecht

Unsere Beratung im Logistikrecht bezieht sich ganz überwiegend auf den Bereich der innerdeutschen Kontraktlogistik und Lagerwirtschaft und innerdeutsche Transporte. Während die transportrechtlichen Fragestellungen meist die Fragen der Haftung für Verspätungsschäden, nichteinhalten von Zeitfenstern und Standgeldansprüche betreffen, sind die Schnittmengen zum Immobilienrecht im Bereich der Kontraktlogistik/Lagerbewirtschaftung groß.

Insbesondere die Gestaltung von Kontraktlogistikverträgen wird durch die Kenntnis der Immobilie und der in der Immobilie geplanten Prozesse verbessert. Die Kenntnis der Be- und Entlademöglichkeiten, das daraus resultierende Erfordernis von Pufferflächen und die damit zusammenhängenden Schnittstellenkontrollen sollten vertraglich ebenso vorgesehen werden, wie die Weiterreichung der Kosten für voraussichtlich entstehende Abnutzungen/Beschädigungen der Immobilien. Zudem sind die im Lagerrecht fehlenden Haftungsbeschränkungen durch offene Verhandlungen mit zukünftigen Vertragspartnern zu berücksichtigen. So kann beispielsweise eine im Interesse einer kostengünstigeren Abwicklung vereinbarte Haftungshöchstgrenze oder wenigstens die Weiterreichung der Versicherungskosten für umfangreiche Haftungen die Zusammenarbeit der Parteien auf lange Sicht verlässlich und für beide Seiten erfolgreich gestalten.

Umgekehrt ermöglicht unsere Erfahrung im Bereich der Beratung und Verhandlung von Kontraktlogistik-/Lagerverträgen die umfassende Beratung im Bereich der Anmietung, dem Ankauf von Logistikimmobilien. Aber auch für Eigentümer derartiger Spezialimmobilien ist es von erheblichem Vorteil, wenn die üblichen Schwachstellen der Immobilie für eine Logistikabwicklung im Rahmen der Vermietung bekannt sind.

Der oberste Grundsatz unserer Beratung von Eigentümern und/oder Mietern/Vermietern derartiger Logistikimmobilien ist nicht, das eigene Wissen durchzusetzen und alle Vorteile zu sichern. Ziel ist es, im Rahmen der Vertragsverhandlung so viele der im Rahmen des Tagesgeschäftes möglicherweise entstehende Problempunkte zu identifizieren, offen anzusprechen und eine Einigung der Parteien herbeizuführen und im Vertrag zu verankern. Auf diese Wiese konnten wir in den letzten Jahren bereits etliche Transaktionen (sowohl Kauf/Verkauf, als auch Anmietung/Vermietung) von Logistikimmobilien begleiten.

Der wahre Wert eines guten Vertrages liegt aus unserer Sicht darin, so viele Problempunkte zu besprechen und zu vereinbaren, dass beide Parteien die Grundlagen der Zusammenarbeit kennen und der Vertrag als solcher (wenn überhaupt) nur sehr selten hervorgeholt werden muss.